Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtungen,
wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, gelten seit dem 16.12.2020 neue Landesverordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Für unsere Senioreneinrichtungen sind das vor allem neue Bestimmungen für Besuche in unseren Häusern. Grundsätzlich gelten die bestehenden Hygiene- und Besucherregelungen der Einrichtungen weiter.
Besuche sind in den Einrichtungen anzumelden. Übersteigt die aktuelle Inzidenzzahl 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche im Gebiet der Einrichtung, so kann der Zutritt nur mit einem negativen Testergebnis eines PoC-Antigen-Schnelltests erfolgen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Zu den Besuchszeiten und sonstigen Regelungen informieren Sie sich bitte im Rahmen Ihres Anmeldeprozedere gerne direkt in den Einrichtungen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.